Fall 8: Personalfragebogen
Hier ein Fallbeispiel aus meinem Rechtskript… das kann morgen ja heiter werden!
„Dem Personalschef P der X-AG gelingt an einem Morgen die Einstellung mehrere Arbeitnehmer. Leider hat er nicht immer eine glückliche Hand.
Die A wurde für die Abteilung Materialbeschaffung eingestellt und sollte dort unter anderem die Kasse führen. Die Frage nach Vorstrafen, insbesondere wegen Eigentums- und Vermögensdelikten, hatte sie mit „nein“ beantwortet, obwohl sie kurz zuvor wegen Diebstahls, Unterschlagung und Betrugs rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden war. Als sich das nach 3 Monaten herausstellt, legt A ein ärztliches Attest vor, dass sie seit 6 Wochen schwanger ist.
Die B wurde als Sekretärin eingestellt. Im Personalfragebogen hatte sie auf die Frage: „Bevorzugen sie rote oder blaue Nachtwäsche?“ mit blau geantwortet, obwohl sie in Wahrheit nackt schläft. Die Frage: „Nehmen sie regelmäßig die Anti-Baby-Pille?“ hatte sie fälschlicherweise mit „Ja“ beantwortete. Auf die Frage: „Sind sie schwanger?“ hatte sie mit „Nein“ geantwortet, obwohl sie schon damals wusste, dass sie schwanger war.
P fragt, ob die Arbeitsverhältnisse von A und B beendet werden können.“
Wenn ihr wollt, dürft ihr gerne beim Lösen des Falls behilflich sein *g*
Am 22. September 2009 um 15:53 Uhr
hm…
A ist definitiv fristlos kündbar. Die Frage nach den Vorstrafen war legitim und wurde falsch beantwortet. Es ist hier überhaupt fraglich, ob ein gültiger Arbeitsvertrag überhaupt zustande gekommen ist.
B ist kniffliger: die Fragen hätten überhaupt nicht gestellt werden dürfen und müssen demnach auch nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Arbeitsverhältnis B kann imho nicht beendet werden.
Am 22. September 2009 um 16:29 Uhr
Ich würde es so machen wie Phil.
Am 22. September 2009 um 18:22 Uhr
Ist die Frage, ob B sich dadurch den schwarzen peter zuschiebt, da sie die unzulässigen Fragen überhaupt beantwortet und dann auch noch wissentlich genau das Gegenteil ankreuzt.
Aber schön dass Frauen immer noch den „Schwanger-Joker“ ziehen können 😀
btw: ich dachte erst da macht der lawblog ne umfrage ,-)
Am 22. September 2009 um 18:40 Uhr
Ich geb dem Phil recht.
Am 22. September 2009 um 19:51 Uhr
Ich löse das mal nach Musterlösung auf:
Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit A
1. fristlose Kündigung gem. § 626 BGB
a) zulässige Frage (+) da Kasse
b) nicht wahrheitsgemäße Antwort (+)
normal: firstlose Kündigung aber Schwangerschaft
‡ § 9 MuSchG: Kündigungsverbot
Rechtsfolge: keine fristlose Kündigung gem. § 626 BGB
2. Anfechtung gem. § 123 BGB
a) S.o.
b) s.o.
§ 9 MuSchG: gilt nur für Kündigung
Rechtsfolge: Anfechtung gem. § 123 BGB (+)
Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit B
1. fristlose Kündigung gem. § 626 BGB
a) zulässige Frage ? Wäsche, Pille (-) da privat
Schwangerschaft (-) da unzulässig
‡ Recht zur Lüge
Rechtsfolge: keine fristlose Kündigung gem. § 626 BGB
2. Anfechtung gem. § 123 BGB
a) s.o.
‡ Recht zur Lüge
Rechtsfolge: keine Anfechtung gem. § 123 BGB möglich
Am 23. September 2009 um 08:51 Uhr
Ich würde im Fall B mir das mit der Kündigung erstmal genau durch den Kopf gehen lassen.
Mal rein logisch, der Personalchef weiß, dass die Sekretärin nackt schläft, nicht immer die Pille nimmt und schwanger ist.
Da drängt sich doch eine Frage auf: WOHER???
*kurz 1 und 1 zusammen zähl*
Und die nächste… ist es sicher, dass sie schon zum Anstellungszeitpunkt schwanger war, vielleicht ist sie es erst zum Bewerbungstermin geworden…
Die Aufgabe ist somit schon inhaltlich falsch, es kann nicht darum gehen, wie ob er sie kündigen darf. Es muss hier darum gehen, wie er seinen Kopf aus der Schlinge bekommt.
In der Antwort kann man sich also nur auf §1609 Nr. 1 BGB beziehen, denn mit dem wird sich der Personalchef anscheinend bald beschäftigen müssen.
Ich hab zwar leider den Einsendeschluss verpasst, aber du kannst die Antwort ja bestimmt bei deinem Prof nachreichen, dass bringt garantiert Punkte.
Für weitere Rechtsberatung stehe ich gern zur Verfügung.
Am 23. September 2009 um 12:42 Uhr
So hatte das Böse recht?
Am 23. September 2009 um 17:37 Uhr
So, also ich als „Insider“ 😉 würde den Fall ja anders lösen:
Ganz klar, wieso sollte sie auch sagen, dass sie Vorstrafen hat, sie will den Job doch haben und mal kräftig in die Kasse langen. Wer kann schon von so einem mickrigen Gehalt leben?!?!?
So, und dann die Nachtwäschefrage. Klar, der Personalchef hat keine Frau (oder ne prüde…) und sucht dringend ne Affäre. Wie sollte er das einfacher machen, als über die Firma? Ist doch wunderbar gelöst, und schon weiß er, welche Frau ihn anmacht!
Und die Rechtsgrundlage dazu: § 1 Abs. 1 KatG!
Die Musterlösung brauchst du nicht, das kommt in der Klausur nämlich nicht als Fall, sondern als Wissensfrage dran. Also lern lieber auswendig, was der Arbeitgeber dann machen kann!!!!
Am 31. März 2011 um 14:59 Uhr
Aus welchem Buch stammt denn der Fall?
Am 5. April 2011 um 18:48 Uhr
aus keinem Buch, sondern aus dem Skript meines damaligen Rechtsdozenten. Ob das auf seinen Mist gewachsen ist oder ein Plagiat ist kann ich leider nicht sagen 😉